Gesetzliche Grundlagen
Haben Sie schon davon gehört ?
Gemäß §61a Landeswassergesetz NRW sind Abwasseranlagen so anzuordnen, herzustellen und in Stand zu halten, dass Sie betriebssicher sind
Ebenso sind die Eigentümer verpflichtet, die Abwasserleitungen von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Über das Ergebnis der Prüfung ist eine Beschinigung zu fertigen, die auf Verlangen der Gemeinde vorzulegen ist.
[ $61a Landeswassergesetz NRW als im PDF-Format ]
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